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Frauenwahlrecht

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Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland erstmals wählen und gewählt werden. Materialien der i.d.a.-Einrichtungen dokumentieren den langen Kampf dorthin, aber auch das Erinnern an diesen Erfolg.

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Im November 1918 – nach dem Ende des Ersten Weltkrieges – trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Deutschland in Kraft. Sie konnten nun wählen und gewählt werden. Ein bedeutender Grundpfeiler für die demokratische Teilhabe wurde damit gelegt. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 nahmen Frauen dieses Wahlrecht auf nationaler Ebene das erste Mal wahr. Einen Monat später, am 19. Februar, sprach die Sozialdemokratin Marie Juchacz als erste Frau in der neugewählten Weimarer Nationalversammlung.

Der Kampf der Frauen für diese Rechte geht jedoch weiter zurück und reicht bis ins 19. Jahrhundert, sprach sich doch Louise Otto-Peters bereits 1849 als Erste für ein Frauenwahlrecht aus. In den folgenden Jahrzehnten organisierten sich zahllose Frauen, um dieses Ziel zu erreichen.

2018/2019 schauten anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts bundesweit viele Vereine, Institutionen, Historiker*innen auf diesen Erfolg zurück und holten ihn und die kämpfenden Frauen mit Aktionen und Publikationen in Erinnerung.

In den i.d.a.-Einrichtungen sind zahlreiche Zeugnisse dieses Kampfes (und des Feierns) zu finden:

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Linnemann, Dorothee (Hrsg.): Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht. Begleitbuch zur Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt (30. August 2018 - 20. Januar 2019), Frankfurt am Main 2018.
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Linnemann, Dorothee (Hrsg.): Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht. Begleitbuch zur Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt (30. August 2018 - 20. Januar 2019), Frankfurt am Main 2018

Archiv der deutschen Frauenbewegung

Sich als Archiv der deutschen Frauenbewegung für nur ein einziges Objekt zum Thema Frauenwahlrecht zu entscheiden, war für uns quasi unmöglich - also ist es ein ganzer Katalog mit insgesamt 127 thematischen Objekten aus dem AddF geworden! Der Ausstellungskatalog „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“ des Historischen Museums Frankfurt.

Als Kooperationspartnerinnen begleiteten wir die gleichnamige Ausstellung von der Ideendiskussion bis zur Objektauswahl (mehr Informationen zur Ausstellung und Begleitmaterial finden Sie hier.

Bis zur Eröffnung am 29. August 2018 hatten die Kuratorinnen viele Tage in Kassel recherchiert und sich für 127 auszustellende Exponate aus den Beständen des AddF entschieden. Damit waren wir mit ca. einem Drittel der gezeigten Exponate die größte Leihgeberin. Alle diese Objekte sowie Texte über die Entstehung des Frauenwahlrechts und zahlreiche thematische Exponate anderer Einrichtungen können in dem von uns vorgestellten Katalog zur Ausstellung bestaunt werden. Wir lieferten Broschüren (wie z.B. Gleiches Recht, Frauenstimmrecht. Wacht auf Ihr deutschen Frauen aller Stände, aller Parteien! (1907)), Porträts und Fotos (z.B. von Minna Cauer und Elisabeth Selbert),  Zeitschriften und Monografien (z.B. Die Frau), Verbands- und persönliche Dokumente  (Mitgliedsnadeln, Ausweise etc. ) und noch einige andere außergewöhnliche Dinge aus unserem Bestand, die alle im Katalog zu sehen sind.

Auch für uns, die wir die Ausstellungsstücke sehr gut kennen, war es faszinierend zu sehen, wie unsere Stücke, auf dunklem Samt liegend und gut ausgeleuchtet auf einmal wirkten, auch in dem einzigartigen Zusammenspiel mit den anderen deutschen und internationalen Leihobjekten kamen sie besonders zur Geltung.

Am 19. Januar 2019 wurde die Ausstellung mit einer Finissage und einem Rekord von 40.000 Besucher*innen abgeschlossen – ein toller Erfolg für so ein wichtiges Thema!

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FrauenStadtArchiv Hamburg

Der Stadtbund Hamburgischer Frauenvereine existierte von 1915 bis 1933 und setzte sich für die Belange und Verbesserung der Situation von Frauen ein. Ein zentrales Anliegen war das Erlangen des Frauenwahlrechts; er initiierte Vorträge und Kundgebungen zu diesem Thema. Im Mai 1917 sprach Helena Lange auf einer Mitgliederversammlung zum Thema „Warum fordern wir Frauen das Bürgerrecht?“. Im Stadtbund-Anzeiger, dem zentralen Mitteilungsblatt des Vereins, wurde ihr Vortrag im Anschluss abgedruckt, damit auch Frauen, die nicht teilnehmen konnten, ihren Beitrag lesen konnten.

Im November 1918 gründete der Stadtbund den Wahlwerbeausschuss Hamburgischer Frauenvereine, um Frauen auf die anstehende Wahl im Januar 1919 vorzubereiten. Die Veranstaltungen und Aktionen waren erfolgreich: In Hamburg nutzten etwa 90 Prozent der weiblichen Wahlberechtigten ihr Stimmrecht.

Der Stadtbund-Anzeiger erschien monatlich und ist eine zentrale Quelle für die Geschichte des Vereins. Anfang 1923 wurde er jedoch eingestellt. Die Ausgaben sind vollständig im Bestand des FrauenStadtArchiv Hamburg vorhanden.

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Anzeige im Stadtbund-Anzeiger Öffentliche Frauenversammlung. Warum fordern die Frauen das Bürgerrecht? Mai 1917; Signatur: Z StA 1917/12
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Anzeige im Stadtbund-Anzeiger Öffentliche Frauenversammlung. Warum fordern die Frauen das Bürgerrecht? Mai 1917; Signatur: Z StA 1917/12

Frauenmediaturm

„Gattinnen, Mütter, Frauen aller Berufe, Stände, fordert das Stimmrecht!“ Mit diesen Aussagen rief Lida Gustava Heymann die Leserinnen der Broschüre Frauenstimmrecht, eine Forderung der Gerechtigkeit! aus dem Jahre 1907 dazu auf, sich für die eigene Beteilung an der Politik und die ihrer Mitbürgerinnen einzusetzen. Das Frauenstimmrecht war für sie ein wichtiger Schritt dazu und sollte für alle Frauen gelten – egal welcher Klasse oder welchen Berufes. Die Broschüre ermunterte dazu, für dieses Recht zu streiten. Außerdem appellierte Heymann an Würde, Selbstwert und Solidarität der Frauen, indem sie die bisherigen Errungenschaften der Frauenbewegung hervorhob.

Für das Frauenstimmrecht setzte sie sich gemeinsam mit Anita Augspurg seit langem ein: Die beiden hatten 1901 den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht gegründet, der ab 1904 Deutscher Verband für Frauenstimmrecht hieß. Denn sie hielten den organisierten Kampf der Frauen für die Durchsetzung des Wahlrechts für besonders wichtig. Anreiz für die Gründung des Verbandes im Jahr 1901 war die im darauffolgenden Jahr anstehende Internationale Frauenstimmrechtskonferenz, an der die deutschen Frauenrechtlerinnen teilnehmen wollten. Jedoch gab es zunächst Probleme bei der Entstehung des Vereines, denn das preußische Vereinsgesetz verbot Frauen die Teilnahme an und die Gründung von politischen Verbänden. Diese Regelung galt aber nicht in Hamburg, so dass Augspurg und Heymann den Verein dort gründeten. Die Frauen des Vereins verbreiteten ihr Ziel des Frauenstimmrechtes mithilfe von Vorträgen, Broschüren und Zeitschriften; so auch in der vorgelegten Broschüre. In dieser ging es darum, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht als Ziel der Frauenbewegung zu betonen.

Im gleichen Jahr, in der die Broschüre erschien, wurde dieses Ziel auch auf der Generalversammlung des Verbandes für Frauenstimmrecht bekräftigt.1908 fiel dann das preußische Vereinsgesetz, nun konnten im gesamten deutschen Reich Frauenstimmrechtsvereine gegründet und der Kampf um die politische Gleichberechtigung aufgenommen werden. Auf die Durchsetzung des Frauenwahlrechts mussten die Frauen allerdings noch 10 Jahre warten.

 Das Archiv der deutschen Frauenbewegung hat die Broschüre digitalisiert. Hier ist die Broschüre einsehbar.

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Signatur: I Rep. 2 BRD 21.1.22 (139); Anlass/Ereignis/Thema: Frauenfeindliche Aktion zu "70 Jahre Frauenstimmrecht"; Titel: Frauenstimmrecht nein
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Signatur: I Rep. 2 BRD 21.1.22 (139); Anlass/Ereignis/Thema: Frauenfeindliche Aktion zu "70 Jahre Frauenstimmrecht"; Titel: Frauenstimmrecht nein

Das feministische Archiv FFBIZ

Dieser Sticker klebte am 17. Dezember 1988 an der Eingangstür des FFBIZ am damaligen Standort in der Danckelmannstraße in Berlin-Charlottenburg. Dies wurde als frauenfeindliche Aktion gewertet. Das Objekt wurde dennoch digitalisiert und in der Datenbank verzeichnet.

Es nimmt das Motiv eines Plakats des Zürcher Kantonalkomitees gegen das Frauenstimmrecht aus dem Jahr 1946 wieder auf oder spielt darauf an. (Der Kanton Zürich stimmte damals mit Nein). Titel und Symbol von Plakat und Sticker sind identisch bis auf die abweichende Darstellung in schwarzer Farbe und die Angabe der Urheberin.

Ist die Sticker-Aktion im Jahre 1988, 70 Jahre nach dem Bestehen des Frauenwahlrechts, wirklich eine frauenfeindliche Aktion oder eine satirische Kampagne?

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FrauenGenderBibliothek Saar

Die FrauenGenderBibliothek Saar ist Mitglied im Bündnis FrauenForum Saarbrücken. An diesem Bündnis beteiligen sich rund 25 Organisationen, Beratungsstellen, Frauengruppen u.ä., um sich regelmäßig gemeinschaftlich für eine geschlechtergerechte Gesellschaft einzusetzen.

Zum Internationalen Frauentag im Jubiläumsjahr des Frauenwahlrechts 2018 wurde eine sehr beeindruckende Gebäudeillumination realisiert.

Die Künstlerinnen Karen Fritz, Isabelle Kirsch und Martine Marx (Studentinnen der Hochschule der Bildenden Künste Saar), betreut durch den Lichtkünstler François Schwamborn, setzten sich mit den Themen Frauenwahlrecht und Emanzipation auseinander und illuminierten vom 7. bis 11.3.2018 jeweils von 18 bis 22 Uhr die Alte Kirche am zentral gelegenen Cora-Eppstein-Platz in Saarbrücken.

FrauenForum Saarbrücken bei Facebook.

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[Frauen wählen! Dokumentation der Tübinger Jubiläumskampagne. Hg. v. Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle Gleichstellung und Integration. Tübingen 2021.
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Frauen wählen! Dokumentation der Tübinger Jubiläumskampagne. Hg. v. Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle Gleichstellung und Integration. Tübingen 2021

baf Tübingen

Die Jahreswende 2018/19 und das gesamte Jahr 2019 nahmen in ganz Deutschland verschiedenste Institutionen, Organisationen der Zivilgesellschaft und einzelne Aktive zum Anlass, an zwei wichtige Jubiläen zu erinnern: Es galt 100 Jahre Frauenwahlrecht und 100 Jahre parlamentarische Demokratie in Deutschland zu feiern – und es wurde gefeiert.

In vielen Städten in Baden-Württemberg vernetzten sich Frauen im Vorfeld des Jubiläums „100 Jahre Frauenwahlrecht“, um gemeinsam Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. In keiner Kommune im Land taten sich allerdings dafür so viele Akteur*innen aus so unterschiedlichen Arbeitsfeldern in einem Netzwerk zusammen wie in Tübingen. In dieser Hinsicht ist die Tübinger Jubiläumskampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“ sicher einmalig.

Auf Einladung der Stabsstelle für Gleichstellung und Integration der Universitätsstadt Tübingen trafen sich zwischen Dezember 2017 und Juni 2019 Vertreter*innen aus Politik, Kommunalverwaltung, Wissenschaft, Kultur, Medien, Frauen- und Mädcheninitiativen, (partei)politischen Frauen-Organisationen und einer kirchlichen Frauengruppe zu Konzeption und Organisation des Jubiläums. Bei mehreren Planungs- und einem Auswertungstreffen kamen jeweils bis zu 25 Netzwerkerinnen zusammen. Zusammen mit weiteren Akteurinnen arbeiteten sie zudem in thematischen Arbeitsgruppen an der Vorbereitung konkreter Vorhaben.

In unterschiedlicher Intensität und abhängig von Zeitbudget und Prioritäten beteiligten sich insgesamt über 40 Frauen aus 18 Einrichtungen am Runden Tisch. Mandatsträgerinnen aus fünf Fraktionen des Tübinger Gemeinderats mischten aktiv mit und kooperierten im Rahmen mehrerer Veranstaltungen. Das zeigt, wie groß und parteiübergreifend das Interesse der Beteiligten war, nicht nur das Jubiläum von Frauenwahlrecht und Demokratie angemessen zu würdigen, sondern damit auch Themen der eigenen Gruppierung stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Dem verdankt sich nicht zuletzt die große inhaltliche Bandbreite des Veranstaltungsprogramms.

Ergebnis der lebendigen (und in dieser Breite erstmaligen) lokalen Vernetzung war die Jubiläumskampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“:

Mehr als 40 ganz unterschiedliche Veranstaltungen erreichten zwischen November 2018 und November 2019 ein breites (Frauen)Publikum. Themen, Inhalte und Formate der Veranstaltungen waren so vielfältig wie die Organisator*innen. Sie beleuchteten den Kampf um das Wahlrecht für Frauen wie auch Frauenrechte aus unterschiedlichsten Perspektiven und machten die historische und aktuelle Bedeutung des Jubiläums spürbar.
Eines der am Runden Tisch und der Kampagne beteiligten Frauenprojekte (und später verantwortlich für die Dokumentation des Jubiläumsjahres) war das Bildungszentrum und Archiv zur Frauengeschichte Baden-Württembergs baf e.V.

„Frauen wählen!“ war das Motto der Veranstaltungsbroschüre zum Jubiläum. Es verwies nicht nur auf 100 Jahre Frauenwahlrecht, sondern wollte zugleich Appell an heutige Wähler*innen sein – standen im Mai 2019 in Baden-Württemberg doch Kommunal- und Europawahlen an. Ob es vielleicht auch ein wenig mit der Jubiläumskampagne zu tun hat, dass Tübinger Bürger*innen bei den Kommunalwahlen 2019 50% Frauen in den Gemeinderat wählten?

„Frauen wählen!“ wollte als Aufforderung gleichzeitig politisch Verantwortlichen einmal mehr verdeutlichen, dass Frauen die Hälfte der Wahlberechtigten stellen. Aufgabe der demokratischen Parteien und ihrer parlamentarischen Vertreter*innen muss es schließlich sein, sich für Geschlechtergerechtigkeit und eine konsequente Politik der Gleichstellung und Antidiskriminierung einzusetzen.

„Frauen wählen!“ war im Wahljahr 2019 deshalb auch verknüpft mit der Forderung nach einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen in politischen Gremien. Denn noch immer sind Frauen in Regierungen und Parlamenten weltweit, in Deutschland – und vor allem in Baden-Württemberg in der Minderheit.

„Frauen wählen!“ wollte über die Jubiläumskampagne hinauswirken, Frauen mehr Stimme zu geben und neue Möglichkeiten für Frauen (nicht nur) in der Politik aufzeigen.

Demokratie und Frauenrechte waren und sind keine Selbstverständlichkeit. Das zeigt gerade der lange Kampf von Frauen für das Wahlrecht, aber auch für ein gleichberechtigtes selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung und Gewalt. Anliegen der Tübinger Jubiläumskampagne war es auch, auf diesen Kampf hinzuweisen und neue Kräfte für ihn zu mobilisieren.

Ohne die gelungene kommunale Zusammenarbeit des Tübinger Netzwerks beim Wahlrechtsjubiläum wäre der historische Anlass vor Ort sicher nicht in Form einer so vielfältigen und strukturierten Reihe begangen worden, die inhaltlich und terminlich fein aufeinander abgestimmt war. Auch wäre es nicht möglich gewesen, ein ansprechendes Programm mit ganz unterschiedlichen Veranstaltungsformaten und Veranstalter*innen auf die Beine zu stellen. Nicht zuletzt hat die lebendige Zusammenarbeit am Runden Tisch Gruppen und Einrichtungen ermutigt, Aktivitäten zum Jubiläumsjahr anzugehen, deren thematisches Spektrum bislang eher andere (und weniger frauenpolitische) Themen umfasste.

Angesichts der Vielfalt an Vorhaben und der breiten Vernetzung lokaler Akteurinnen kann hier von einem echten Beispiel gelebter Bürger*innenbeteiligung und Demokratie vor Ort gesprochen werden. Aus diesem Grund wurde die Arbeit des Tübinger Netzwerks „100 Jahre Frauenwahlrecht“ und die daraus erwachsene Jubiläumskampagne dokumentiert und gewürdigt. Auch noch nach dem Jubiläum “100 Jahre Frauenwahlrecht“ und der Tübinger Jubiläumskampagne ist ein Blick auf die konzentrierten (Frauen)Aktivitäten in einer mittelgroßen Stadt und deren Wahrnehmung in der (leider fast ausschließlich Frauen) Öffentlichkeit zu empfehlen.

Die bei baf e.V. entstandene und von der Stadt Tübingen herausgegebene Broschüre steht unter diesem Link zum Download bereit.

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